AGB GENIESSERKARTE
AGB GENIESSERKARTE
AGB GENIESSERKARTE
Bäcker Thonke
Gustav-Freytag-Str. 2
14712 Rathenow
Inhaber: Olaf Thonke
Telefon: 03385 – 539 539
Telefax: 03385 – 539 590
E-Mail: info@thonke.de
www.thonke.de
- Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der Genießerkarte an den Kunden. Die Karte bleibt Eigentum der Bäckerei Thonke. Die Karte ist übertragbar.
- Die Genießerkarte ist eine Kundenkarte, die zum Sammeln von digitalen Stempeln oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften der Bäckerei Thonke berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit den zugelassenen gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
- Die Genießerkarte kann von jeder geschäftsfähigen Person beantragt werden.
- Digitale Stempel für Brote oder Kaffeegetränke können gesammelt werden, indem beim Kauf eines oder mehrerer Artikel dieser beiden Kategorien die Genießerkarte dem Verkaufspersonal zum „Abstempeln“ überreicht wird. Das „Abstempeln“ erfolgt digital durch das Dagegenhalten der Genießerkarte an den an der Kasse befindlichen Kartenscanner. Die entsprechende Menge an digitalen Stempeln wird auf die Genießerkarte aufgebucht. Generell wird auf jedes ganze Brot ab 750 g Gewicht ein Stempel gewährt. Es ist auch möglich, einen Stempel für zwei halbe Brote mit jeweils einem Gewicht von 500 g zu bekommen. Ausgenommen vom Sammeln von Stempeln ist das Holzofenbrot. Halbe Stempel gibt es nicht und werden nicht gewährt. Für ein Kaffeegetränk kann je ein Stempel verbucht werden.
- Um einen Gratisartikel aus einer der beiden Produkt-Kategorien einzulösen, müssen jeweils in derselben Kategorie mindestens 14 digitale Stempel gesammelt werden. D.h. mindestens 14 gesammelte digitale Stempel durch Brot-Einkäufe für ein Gratis-Brot und mindestens 14 gesammelte digitale Stempel durch Kaffeegetränke-Einkäufe für ein Gratis-Kaffeegetränk. Die Stempel-Sammlungen dieser beiden Kategorien sind nicht miteinander kombinierbar. Jeder Kunde kann entscheiden, ob er die gesammelten digitalen Stempel bei ausreichender Menge (14 Stk.) gegen einen Gratisartikel eintauschen oder weitersammeln möchte. Ausgenommene Artikel, die nicht eingelöst werden können, sind das Holzofenbrot und bestimmte Kaffeespezialitäten wie z. B. Latte macchiato mit Aroma oder Espresso macchiato.
- Den Rabatt für die Artikel der monatlichen Aktion „Brot des Monats“ erhalten ausschließlich Inhaber der Genießerkarte.
- Die gesammelten digitalen Stempel werden bei jedem Kaufvorgang auf dem Display der Kasse angezeigt und zusätzlich auf jedem Kassen-Bon abgedruckt.
- Maximal kann die Genießerkarte mit einem Betrag von 100 € aufgeladen werden. Die Wiederauszahlung des Kartenguthabens ist nicht möglich.
- Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Mit dem Einsatz der Karte zum Sammeln von digitalen Stempeln oder auch zum bargeldosen Einkauf in den Geschäften akzeptiert der Karteninhaber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Karteninhaber ist angehalten, die Genießerkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die Genießerkarte abhandenkommt und missbräuchlich genutzt wird.
- Bei Verlust der Genießerkarte übernimmt die Bäckerei Thonke keine Haftung. Wir empfehlen den ersten, durch uns automatisch beim Erwerb ausgehändigten Kassen-Bon zur Genießerkarte aufzuheben bzw. ein Foto von der Kartennummer zu machen. Nur mit Hilfe der Kartennummer kann die Karte für unbefugte Benutzung gesperrt werden. Bei Verlust ist es jedoch nicht möglich, noch auf der Karte befindliches Guthaben auf eine neue Karte zu übertragen. Dies gilt für den Geldwert sowie für die gesammelten Punkte.
- Nicht genutzte Genießerkarten werden 4 Jahre nach der letzten Transaktion gesperrt. Eventuell noch vorhandenes Guthaben verfällt.
- Die Genießerkarte kann grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
- Die Bäckerei Thonke behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter www.thonke.de zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Genießerkarte nach Bekanntgabe der Änderung weiterhin in unseren Fachgeschäften benutzt.
- Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.
STAND 04/2024
Bäcker Thonke
Gustav-Freytag-Str. 2
14712 Rathenow
Inhaber: Olaf Thonke
Telefon: 03385 – 539 539
Telefax: 03385 – 539 590
E-Mail: info@thonke.de
www.thonke.de
- Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der Genießerkarte an den Kunden. Die Karte bleibt Eigentum der Bäckerei Thonke. Die Karte ist übertragbar.
- Die Genießerkarte ist eine Kundenkarte, die zum Sammeln von digitalen Stempeln oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften der Bäckerei Thonke berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit den zugelassenen, gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
- Die Genießerkarte kann von jeder geschäftsfähigen Person beantragt werden.
- Digitale Stempel für Brote oder Kaffeegetränke können gesammelt werden, indem beim Kauf eines oder mehrerer Artikel dieser beiden Kategorien die Genießerkarte der Verkäuferin zum „Abstempeln“ überreicht wird. Das „Abstempeln“ erfolgt digital durch das Dagegenhalten der Genießerkarte an den an der Kasse befindlichen Kartenscanner. Die entsprechende Menge an digitalen Stempeln wird auf die Genießerkarte aufgebucht. Generell wird auf jedes ganze Brot ab 750 g Gewicht ein Stempel gewährt. Es ist auch möglich, einen Stempel für zwei halbe Brote mit jeweils einem Gewicht von 500 g zu bekommen. Ausgenommen vom Sammeln von Stempeln ist das Holzofenbrot, sowie das jeweils aktuelle Brot aus der monatlichen Aktion „Brot des Monats“. Halbe Stempel gibt es nicht und werden nicht gewährt. Für ein Kaffeegetränk kann je ein Stempel verbucht werden.
- Um einen Gratisartikel aus einer der beiden Produkt-Kategorien einzulösen, müssen jeweils in derselben Kategorie mindestens 14 digitale Stempel gesammelt werden. D.h. mindestens 14 gesammelte digitale Stempel durch Brot-Einkäufe für ein Gratis-Brot und mindestens 14 gesammelte digitale Stempel durch Kaffeegetränke-Einkäufe für ein Gratis-Kaffeegetränk. Die Stempel-Sammlungen dieser beiden Kategorien sind nicht miteinander kombinierbar. Jeder Kunde kann entscheiden, ob er die gesammelten digitalen Stempel bei ausreichender Menge (14 Stk.) gegen einen Gratisartikel eintauschen oder weitersammeln möchte. Ausgenommene Artikel, die nicht eingelöst werden können, sind das Holzofenbrot und bestimmte Kaffeespezialitäten wie z. B. Latte macchiato mit Aroma, Latte macchiato mit Baileys und Espresso macchiato.
- Die gesammelten digitalen Stempel werden bei jedem Kaufvorgang auf dem Display der Kasse angezeigt und zusätzlich auf jedem Kassen-Bon abgedruckt.
- Der Erwerb der Genießerkarte erfordert ein Mindestauflade-Guthaben von 5 €, selbst wenn die Karte nur als Stempelkarte genutzt werden soll. Maximal kann die Genießerkarte mit einem Betrag von 100 € aufgeladen werden. Die Wiederauszahlung des Kartenguthabens ist nicht möglich.
- Die Aufladung der Karte erfolgt an den Kassen der Fachgeschäfte der Bäckerei Thonke. Der Aufladungsbetrag beträgt mindestens 5,- €. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Mit dem Einsatz der Karte zum Sammeln von digitalen Stempeln oder auch zum bargeldosen Einkauf in den Geschäften akzeptiert der Karteninhaber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Karteninhaber ist angehalten, die Genießerkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die Genießerkarte abhandenkommt und missbräuchlich genutzt wird.
- Bei Verlust der Genießerkarte übernimmt die Bäckerei Thonke keine Haftung. Wir empfehlen jedem Kunden, den ersten, durch uns automatisch beim Erwerb ausgehändigten Kassen-Bon zur Genießerkarte, aufzuheben. Dort ist eine Nummer festgehalten, mit der die Karte für unbefugte Benutzung gesperrt werden kann. Es ist jedoch nicht möglich, das restliche Kartenguthaben auf eine neue Karte zu übertragen.
- Nicht genutzte Genießerkarten, werden 4 Jahre nach der letzten Transaktion gesperrt. Eventuell noch vorhandenes Guthaben verfällt.
- Die Genießerkarte kann grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
- Die Bäckerei Thonke behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter www.thonke.de zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Genießerkarte nach Bekanntgabe der Änderung weiterhin in unseren Fachgeschäften benutzt.
- Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.
- Mitarbeiter der Bäckerei Thonke können unter Ausschluss von Boni, Rabatten und digitalen Stempeln an der Genießerkarte teilnehmen.
STAND 02/2024